Volksbegehren Artenvielfalt Niedersachsen: Es geht los!

Kleiner Fuchs


Hier geht es zur offiziellen Website des Volksbegehrens.

Mitteilung von Josef Voß, Landesgeschäftsführung der Grünen Niedersachsen, vom 30. April 2020:

Wir haben jetzt formell die Unterlagen zum Start des Volksbegehrens bei der Landeswahlleiterin eingereicht, ihr Dienstsiegel und ihre Unterschrift für den Duck des Unterschriftenbogens bekommen und sobald der gedruckt ist, kann es mit dem Volksbegehren Artenvielfalt los gehen. Sobald uns die Unterschriftsbögen vorliegen, werden wir diese an alle Mitglieder versenden.

Auch wenn jetzt und über lange Zeit die Bewältigung der Corona-Pandemie im Vordergrund stehen wird, bleiben Klimaschutz und Artenvielfalt weiterhin zentrale Aufgaben. Die Klimakrise und das Artensterben machen keine Pause. Da angesichts der Corona-Pandemie aktuell und bis auf Weiteres jedoch keine groß angelegte Sammlung im öffentlichen Raum von Unterschriften zum Volksbegehren möglich ist, haben wir gemeinsam mit NABU und Imkern entschieden, dass wir diese Unterschriften zunächst im häuslichen Umfeld vor allem der Mitglieder von Organisationen unseres inzwischen sehr breiten Bündnisses angepasst an die coronabedingten Kontaktbeschränkungen sammeln. Für den ersten Schritt bis zur offiziellen Anmeldung des Volksbegehrens sind lediglich 25.000 Unterschriften in sechs Monaten erforderlich, so dass dieses Vorgehen auch erfolgreich sein wird.

Zum weiteren Ablauf:
Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt wird vermutlich um den 10.05.2020 herum erfolgen. Ab dann beginnt die erste Sechs-Monatsfrist zur Sammlung der 25.000 Unterschriften.

Sobald die Landeswahlleiterin das Vorliegen der ersten 25.000 gültigen Unterschriften bekannt gibt, kann die formelle Zulassung des Volksbegehrens bei der Landesregierung beantragt werden. Das ist frühestens im Juli der Fall. Wir können aber auch – unabhängig vom Zeitpunkt des Vorliegens der ersten 25.000 Unterschriften – den vollen sechsmonatigen Zeitraum der ersten Phase bis zur Beantragung der Zulassung des Volksbegehrens ausschöpfen, so dass die Beantragung der Zulassung spätestens ca. Mitte November erfolgen müsste. Die Landesregierung prüft anschließend die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens (Verfassungskonformität, Kopplungsverbot…). Vermutlich wird die Prüfung zumindest sechs Wochen beanspruchen. Auch während dieser Zeit können weiter Unterschriften gesammelt werden.

Der offizielle Beginn der zweiten, ebenfalls sechsmonatigen Phase, innerhalb derer dann der Großteil für die insgesamt nötigen rund 610.000 Unterschriften gesammelt werden muss, beginnt also frühestens Anfang September und spätestens im Januar kommenden Jahres. Wie sich die Corona-Lage bis dahin entwickelt und ob dann Infostände und eine größere Öffentlichkeitskampagne oder gar Veranstaltungen möglich sein werden, müssen wir abwarten.

Bitte schickt dieses Schreiben auch an Eure Mitglieder weiter, damit alle gut informiert sind.

Gerne kommen die Landesvorsitzenden oder ich auch zu Videokonferenzen um den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen detailliert zu erläutern. Infos zum Volksbegehren findet Ihr auf der Webseite des Volksbegehrens.

(Siehe Link zur Webseite des Volksbegehrens am Anfang des Textes.)