In einer Reihe von Beiträgen stellen wir unsere Wahlprogrammthemen für die Kommunalwahl 2021 vor – heute Abschnitt 3: Nachhaltige Mobilität & Verkehrspolitik. Unser gesamtes Wahlprogramm als pdf-Download (342 kb) gibt es hier.
Gerade auf regionaler und lokaler Ebene ist ein Wandel der Verkehrsgewohnheiten und der Verkehrspolitik dringend erforderlich: zum Klimaschutz, zur Reduktion des enormen Flächen- und Finanzbedarfs für den motorisierten Individualverkehr, zur Verminderung von Schadstoffen und Lärmbelastung und um die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Nachhaltige Mobilität schafft ein Plus an Lebensqualität.
Wir wollen:
- Förderung von gemeinschaftlichen Alternativen zum KFZ-Individualverkehr (nicht zuletzt für nicht motorisierte Mitbürger*innen) durch:
- Sammeltaxis
- Weiterentwicklung und Verbreitung einer Mitnahme-App
- Mia-Ticket für Syke (verbilligtes Ticket für Pendler*innen nach Bremen und ggf. auch anderswohin, nach dem Vorbild des „Mia-Ticket für Weyhe“)
- ein erweitertes Angebot des ÖPNV (u.a. mit der Reaktivierung der VGH Strecke Syke – Eystrup, taktmäßige Vernetzung der ÖPNV-Fahrten)
- Unterstützung der Carsharing-Initiative der Stadt Syke unter der Voraussetzung des ökologischen Nutzens (mit Ökostrom betriebene E-Autos, begleitendes Monitoring zum Verkehrsverhalten der Carsharing-Nutzer*innen)
- Förderung des Fuß- und Radverkehrs (als umweltfreundlichste und gesündeste Alternative zum KFZ-Verkehr) durch:
- Ausbau des Radwege-Netzes, Einrichtung von Fahrradstraßen (z. B. Rad-Expressroute nach Bremen, Radwege Okel – Sudweyhe / Okel – Riede / Gödestorf – Bahlum / Jardinghausen – Neubruchhausen)
- Instandhaltung und Verbesserung der vorhandenen Rad- und Fußwege
- Einrichtung von Schutzstreifen, Abbiegespuren etc.
- Bevorzugung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bei Ampelschaltungen
- Förderung von Fahrrad-Park- und Abstellplätzen
- Ausleihmöglichkeiten (auch für Pedelecs und Lastenfahrräder)

- Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit (Verminderung der Gefahren und der Belastung durch Lärm und Emissionen)
- Erweiterung der Tempo-30-Zonen
- konsequente Hinweise, Beschilderung und Geschwindigkeitskontrollen
- bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion, etwa durch Markierungen an Ortseingängen, Verkehrsinseln u.a. (zusammen mit Straßenverkehrsamt)
- Querungshilfen (z.B. Zebrastreifen, Bedarfsampeln) für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, Bevorzugung bei Kreisverkehren
- Förderung der E-Mobilität (nur mit Ökostrom)
- Verringerung des Mobilitätsbedarfs (z.B. durch dezentrale Einkaufsmöglichkeiten und ortsnahe Versorgungsangebote)