Das neue Bevölkerungsschutzgesetz

Symbolbild: Pixabay

(besser bekannt als Infektionsschutzgesetz)

Um das neu beschlossene 3. Bevölkerungsschutzgesetz zum Infektionsschutzgesetz gibt es aktuell heftige Diskussionen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu eine längere Pressemitteilung herausgegeben.

Aus dem Inhalt: “Wir müssen die Pandemie eindämmen und darum haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Die Maßnahmen stützen sich bislang rechtlich vor allem auf die relativ allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) … Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat seit Mai diese Praxis kritisiert und für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft. Unsere Kernforderung: es braucht eine vom Parlament beschlossene konkretere gesetzliche Grundlage und klare Voraussetzungen für mögliche Grundrechtseingriffe … Diese bundesgesetzliche Grundlage wird nun mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Wir als Parlament setzen damit einen Rahmen für das Handeln der Regierungen…
Mit aller Entschiedenheit weisen wir die Propaganda zurück, es handele sich um ein Art ‘Ermächtigungsgesetz’, das unsere Grundrechte aushebelt. Das ist geschichtsvergessen und grob falsch, denn im Gegenteil: Die Befugnisse der Exekutive werden eingegrenzt.”

Die komplette Pressemitteilung mit einem Überblick über den Inhalt des Gesetzes und verbleibende Kritikpunkte gibt es hier als PDF-Download.

Wer nicht so viel Lesezeit hat, findet hier die deutlich kürzere Pressemitteilung unserer Grünen Bundestagsabgeordneten Katja Keul zum selben Thema.