Straßenausbaubeiträge: Und Tschüss!

Das geht noch besser: Wir möchten bei zukünftigen Straßenausbauten mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr!

Was lange währte … wird nun endlich gut!

Aktualisiert: In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Ordnung am 26. November 2020 sprachen sich erstmals Vertreter aller Fraktionen des Syker Stadtrats für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Syke aus. In der Ratssitzung am 16. Dezember wurde die entsprechende Beschlussvorlage (s. auch unten) nun angenommen – bei nur vereinzelten Gegenstimmen bzw. Enthaltungen aus CDU und SPD. Damit sind die Straßenausbaubeiträge in Syke Geschichte.

Das heißt, nach frühen Vorstößen der Grünen/Linken, Versprechungen der Stadtverwaltung, Gründung und beharrlichem Wirken einer Bürgerinitiative, Anträgen der Freien Wähler und der Grünen, Gründung eines Arbeitskreises der Fraktionen, Sinneswandel und Antrag der SPD werden die ungerechten Straßenausbaubeiträge jetzt endlich abgeschafft.

Durch den Arbeitskreis, in dem alle Pro- und Kontra-Argumente noch einmal geduldig erläutert und belegt wurden, haben nun auch die meisten Fraktionsmitglieder der SPD und der CDU erkannt, dass die Bezahlung der heutzutage von allen genutzten Straßen durch einige wenige nicht mehr in unseren Zeit passt.

Die Grünen-Fraktion hat bei ihrem Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einen Schwerpunkt darauf gelegt, dass bei Straßenausbauten zukünftig die Belange des Fuß- und Radverkehrs stärker als bisher berücksichtigt werden sollen. Diese Forderung soll nun bei der Ausarbeitung der Standards für zukünftige Straßenausbauten mit einfließen.

Der Wortlaut des Ratsbeschlusses:

  1. Der Rat der Stadt Syke beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Syke (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 24.01.2011, zuletzt geändert am 01.11.2018
  2. Für die Erneuerung und den Ausbau von Straßen der Stadt Syke werden im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes der Stadt Syke unter Berücksichtigung möglicher notwendiger Erneuerungs- oder Ausbaumaßnahmen für jedes Haushaltsjahr ausreichend Mittel bereitgestellt. Die wesentlichen städtischen freiwilligen Leistungen und Pflichtleistungen werden grundsätzlich erhalten.
  3. Für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen werden im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes der Stadt Syke für jedes Haushaltsjahr ausreichend Mittel bereitgestellt.
  4. Eine Grundsteuererhöhung oder Gewerbesteuererhöhung wird mit dieser Beschlussfassung nicht ausgelöst.